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Mindestlohn, Kollektivvertrag, Urlaub: Was jeder Arbeitnehmer wissen sollte

von Arwed Kappel

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In Österreich gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Mindestlohn. Kollektivverträge – Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern – gelten jedoch in fast allen Branchen. Sie regeln nicht nur Löhne, sondern auch Urlaub, Krankheitsurlaub, Überstunden und sogar Mahlzeiten.

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Beispielsweise beträgt der Mindestlohn im Baugewerbe 2.200 Euro brutto, im Hotelgewerbe 1.900 Euro und in der IT-Branche ab 2.800 Euro. Diese Beträge sind für alle Unternehmen der jeweiligen Branche verbindlich – auch wenn Sie keiner Gewerkschaft angehören.

Urlaubsanspruch (mindestens 25 Arbeitstage pro Jahr) (bei einer 5-Tage-Woche). Die ersten zwei Urlaubswochen müssen ununterbrochen sein. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht verweigern, kann aber die Termine aushandeln.

Krankheitsurlaub wird in den ersten sechs Wochen zu 100 % vergütet. Danach fällt eine Entschädigung bei der Sozialversicherung an. Krankmeldungen müssen innerhalb von drei Tagen erfolgen, andernfalls können Sanktionen verhängt werden.

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