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Der Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel. Doch in Österreich ist niemand mit diesen Veränderungen allein gelassen. Weiterbildung ist kein Luxus, sondern fester Bestandteil der Arbeitskultur. Und die Regierung setzt alles daran, sie zugänglich zu machen.

Die AMS bietet kostenlose Kurse in Mangelberufen an: Pflegefachassistenz, Elektrotechnik, IT-Sicherheit und Logistik. Die Ausbildungen dauern 3 bis 12 Monate, und während dieser Zeit wird Weiterbildungsgeld – ähnlich dem ALG – gezahlt.

WIFI und BFI sind private, aber subventionierte Organisationen. Ihre Kurse sind oft kürzer und praxisorientierter. Zum Beispiel „Excel für Berufstätige“ in 2 Tagen oder „Grundlagen der Buchhaltung“ in einer Woche.

Für Arbeitnehmer über 40 gibt es Umschulungsprogramme. Wenn Ihr Beruf ausstirbt (z. B. Drucker oder Kassierer), können Sie sich – auf Kosten der AMS – komplett umschulen lassen.

Wichtig: Die Weiterbildung kann berufsbegleitend absolviert werden. Viele Kurse werden abends oder online angeboten. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, eine „Bildungsfreistellung“ zu gewähren – bis zu zwei Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr für Weiterbildung.

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In Österreich hat die Familie Priorität. Die Unterstützung beginnt vom ersten Lebenstag eines Kindes an. Kindergeld (KBBG) kann bis zu 14 Monate lang bezogen werden und beträgt je nach gewähltem Modell 15 bis 33 Euro pro Tag. So kann ein Elternteil ohne finanzielle Belastung zu Hause bleiben.

Ab 1,5 Jahren: Familienbeihilfe: 135 Euro monatlich für das erste Kind, 141 Euro für das zweite, 153 Euro für das dritte usw. Die Zahlungen erfolgen bis zum 18. Lebensjahr (bzw. bis zum 24. Lebensjahr, wenn das Kind studiert). Die Auszahlung erfolgt automatisch – die Geburt muss lediglich beim Meldeamt angemeldet werden.

Für Familien mit geringem Einkommen: Kindermehrbetrag: zusätzlich 130–200 Euro monatlich pro Kind. Anträge können beim Finanzamt gestellt werden.

Schulkinder erhalten Schulstartgeld – 125 Euro jährlich für Schreibwaren und Kleidung. Die Auszahlung erfolgt automatisch im August.

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In Österreich gibt es keinen einheitlichen bundesweiten Mindestlohn. Kollektivverträge – Vereinbarungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern – gelten jedoch in fast allen Branchen. Sie regeln nicht nur Löhne, sondern auch Urlaub, Krankheitsurlaub, Überstunden und sogar Mahlzeiten.

Beispielsweise beträgt der Mindestlohn im Baugewerbe 2.200 Euro brutto, im Hotelgewerbe 1.900 Euro und in der IT-Branche ab 2.800 Euro. Diese Beträge sind für alle Unternehmen der jeweiligen Branche verbindlich – auch wenn Sie keiner Gewerkschaft angehören.

Urlaubsanspruch (mindestens 25 Arbeitstage pro Jahr) (bei einer 5-Tage-Woche). Die ersten zwei Urlaubswochen müssen ununterbrochen sein. Der Arbeitgeber darf den Urlaub nicht verweigern, kann aber die Termine aushandeln.

Krankheitsurlaub wird in den ersten sechs Wochen zu 100 % vergütet. Danach fällt eine Entschädigung bei der Sozialversicherung an. Krankmeldungen müssen innerhalb von drei Tagen erfolgen, andernfalls können Sanktionen verhängt werden.

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Immer mehr Österreicherinnen und Österreicher stellen die Work-Life-Balance über die „Karriere um jeden Preis“. Und das Gesetz liefert dafür allen Grund. Schon jetzt arbeiten über 40 % der erwerbstätigen Frauen und 15 % der Männer in Teilzeit – und das ist völlig normal. Ab 2024 hat zudem jeder Arbeitnehmer das Recht, eine Homeoffice-Zulage zu beantragen, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Ablehnung zu begründen.

Gleitzeit ist ein weiteres Instrument. Man kann von 7:00 bis 15:00 Uhr kommen oder umgekehrt – Hauptsache, die monatliche Stundenzahl wird erreicht. Das ist besonders wertvoll für Eltern, Studierende und Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Homeoffice ist seit der Pandemie zum Standard geworden. Obwohl es kein formelles Gesetz gibt, das das Recht auf Homeoffice regelt, sehen die meisten Kollektivverträge zwei bis drei Tage Homeoffice pro Woche vor. Wenn der Arbeitgeber Einwände erhebt, können Sie sich an die Betriebsvereinbarung wenden oder sogar eine Beschwerde bei der AK (Arbeiterkammer) einreichen.

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In Österreich ist Arbeitslosigkeit keine Katastrophe, sondern eine vorübergehende Situation, die vom Staat überbrückt wird. Arbeitslosengeld (ALG) ist keine „Leistung“, sondern Teil des Sozialversicherungssystems, zu dem jeder über Lohnsteuer und Sozialversicherung beiträgt. Wichtig ist, die Regeln zu kennen und schnell zu handeln.

Zunächst muss die Anmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS) innerhalb von 24 Stunden nach der Kündigung erfolgen. Eine Verzögerung – selbst nur ein Tag – kann zum Verlust des Leistungsanspruchs führen. Es empfiehlt sich, sich vorsorglich persönlich oder online anzumelden, insbesondere bei einer geplanten Kündigung.

Zweitens: Anspruch auf ALG besteht nach mindestens 52 Wochen Versicherungsschutz in den letzten zwei Jahren. Wichtig ist, dass die Kündigung nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet war (z. B. betriebsbedingte Kündigung, Projektbeendigung). Bei einer unberechtigten Kündigung ohne triftigen Grund besteht lediglich Anspruch auf Notstandshilfe, einen deutlich geringeren Betrag.

Drittens: Die Höhe der Zahlung beträgt 55 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens (60 %, wenn Sie Kinder haben). Der Höchstbetrag liegt bei etwa 2.300 Euro pro Monat. Es handelt sich dabei nicht um ein Geschenk, sondern um eine Entschädigung für bereits geleistete Beitragszahlungen. Daher erhalten diejenigen, die lange Zeit offiziell beschäftigt waren, mehr.

Viertens: Voraussetzung ist die Arbeitsbereitschaft. Die AMS kann Kurse, Weiterbildungen oder Stellenangebote anbieten. Eine Ablehnung ohne triftigen Grund führt zu einer Kürzung oder Einstellung der Zahlungen. Wichtig ist jedoch: Die angebotene Stelle muss Ihren Qualifikationen und Ihrem Wohnort entsprechen.

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