In Österreich ist Arbeitslosigkeit keine Katastrophe, sondern eine vorübergehende Situation, die vom Staat überbrückt wird. Arbeitslosengeld (ALG) ist keine „Leistung“, sondern Teil des Sozialversicherungssystems, zu dem jeder über Lohnsteuer und Sozialversicherung beiträgt. Wichtig ist, die Regeln zu kennen und schnell zu handeln.
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Zunächst muss die Anmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS) innerhalb von 24 Stunden nach der Kündigung erfolgen. Eine Verzögerung – selbst nur ein Tag – kann zum Verlust des Leistungsanspruchs führen. Es empfiehlt sich, sich vorsorglich persönlich oder online anzumelden, insbesondere bei einer geplanten Kündigung.
Zweitens: Anspruch auf ALG besteht nach mindestens 52 Wochen Versicherungsschutz in den letzten zwei Jahren. Wichtig ist, dass die Kündigung nicht vom Arbeitnehmer selbst verschuldet war (z. B. betriebsbedingte Kündigung, Projektbeendigung). Bei einer unberechtigten Kündigung ohne triftigen Grund besteht lediglich Anspruch auf Notstandshilfe, einen deutlich geringeren Betrag.
Drittens: Die Höhe der Zahlung beträgt 55 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens (60 %, wenn Sie Kinder haben). Der Höchstbetrag liegt bei etwa 2.300 Euro pro Monat. Es handelt sich dabei nicht um ein Geschenk, sondern um eine Entschädigung für bereits geleistete Beitragszahlungen. Daher erhalten diejenigen, die lange Zeit offiziell beschäftigt waren, mehr.
Viertens: Voraussetzung ist die Arbeitsbereitschaft. Die AMS kann Kurse, Weiterbildungen oder Stellenangebote anbieten. Eine Ablehnung ohne triftigen Grund führt zu einer Kürzung oder Einstellung der Zahlungen. Wichtig ist jedoch: Die angebotene Stelle muss Ihren Qualifikationen und Ihrem Wohnort entsprechen.