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Mindestlohn, Kollektivvertrag, Urlaub: Was jeder Arbeitnehmer wissen sollte

von Arwed Kappel

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Krankengeld wird mit mindestens dem 1,5-fachen des regulären Gehalts vergütet oder durch Freizeitausgleich ersetzt. Es ist verboten, jemanden zu mehr als 12 Stunden Arbeit pro Tag oder 60 Stunden pro Woche zu zwingen – dies stellt einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz dar.

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Der Arbeitsvertrag muss vom ersten Tag an schriftlich vorliegen. Er muss die Position des Arbeitnehmers, den Arbeitsvertrag, die Arbeitszeiten, den Arbeitsort und einen Verweis auf das Kollektivarbeitsamt enthalten. Eine mündliche Vereinbarung ist ungültig.

Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit: von zwei Wochen (bis zu zwei Jahren) bis zu fünf Monaten (ab 25 Jahren). Die Kündigung muss jedoch gerechtfertigt sein; andernfalls können Sie beim Arbeitsgericht Beschwerde einlegen.

Die Arbeiterkammer (AK) ist Ihr wichtigster Ansprechpartner. Beratungen sind kostenlos, auch wenn Sie kein Mitglied sind. Die AK hilft Ihnen bei der Einsicht in Ihre Beschäftigungsakte, der Berechnung Ihrer Urlaubsabgeltung und der Einreichung einer Beschwerde.

Wichtig: Auch im Falle einer Kündigung haben Sie Anspruch auf eine Arbeitsbestätigung – ein Dokument, das Ihre Leistung bewertet. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von Ihrem nächsten Arbeitgeber benötigt.

Letztendlich ist es keine Option, seine Rechte zu kennen, sondern eine Notwendigkeit. In Österreich schützt das System Arbeitnehmer, aber nur, wenn diese ihre Interessen selbst vertreten.

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